Dienstleistungen
Pflegeleistungen
Wir erbringen im Auftrag der Gemeinden Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV Art. 7 (Mindestangebot gemäss § 9 Pflegeverordnung). Wir arbeiten eng und koordiniert mit unseren Zuweisern und Leistungserbringer wie Haus- / Spezialärzte, Kinderspitex und den stationäre Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Reha) zusammen.
Abklärung & Beratung
Beratung und Prävention
Einbezug und Anleitung von Angehörigen
Koordination der Zusammenarbeit mit stationären Einrichtungen, Hausärzten und ergänzenden Diensten
Behandlungspflege
Ausführung von diagnostischen und therapeutischen Massnahmen aufgrund von ärztlichen Verordnungen
Wundversorgung
Verabreichung von Medikamenten, auch mittels Injektionen und Infusionen
Puls-, Blutdruck- und Blutzuckermessung
Grundpflege
Unterstützung bei der Körperpflege, Ankleiden und Mobilisation
Hautpflege und Lagerung
Kompressionstherapie
Mind Care
Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen in psychischen und sozialen Krisensituationen durch ausgebildetes Fachpersonal
Enge interdisziplinäre, koordinierende Zusammenarbeit zwischen Kunden und deren Helfernetz (Therapeuten, Angehörige, Ärzte, Beratungsstellen, Ämtern, etc.).
Spezialisierte Palliative Care
Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen in komplexen, belastenden und instabilen Situationen am Lebensende.
Zum Angebot gehören unter anderem Medikamenten- und Symptommanagement, Netzwerkarbeit aber auch Begleitung von Angehörigen und nahestehenden Personen.
Regionaler Spät- und Nachtdienst (RSN)
Der RSN bietet Sicherheit und Pflege für geplante Einsätze in der Nacht und Betreuung von Menschen ausserhalb der üblichen Betriebszeiten (07:00 - 22:00 Uhr).
Hauswirtschaft
Wir erbringen Leistungen in der Hilfe und Unterstützung im Haushalt und bei der Erledigung von Alltagsaufgaben basierend auf der Bedarfsabklärung.
Die angemeldeten Leistungen werden durch uns eingeteilt und in gewissen Fällen, nach definierten Kriterien der Leistungsvereinbarung an die Pro Senectute weitergegeben.
Ablauf
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Mit einer Anmeldung wird der Hilfebedarf deutlich gemacht. Grundsätzlich kann jede in der Schweiz wohnhafte Person eine Spitex-Anmeldung machen. Meistens erfolgt sie von einer stationären Einrichtung (Spital, Rehabilitation, Psychiatrie), dem Hausarzt oder den Betroffenen selbst. Die Anmeldung kann telefonisch oder elektronisch vorgenommen werden. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Spitex-Organisation ist die Gemeinde, in welcher die unterstützungsbedürftige Person wohnt.
Die Geschäftsstelle nimmt Anmeldungen an die Spitex Fricktal AG entgegen und leitet sie intern weiter.
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Spitex Fricktal AG vereinbart in Folge mit der angemeldeten Person oder der anmeldenden Instanz einen ersten Besuchstermin.
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Dort wird zusammen mit dem zukünftigen Kunden oder dessen Vertretung der Bedarf an Unterstützung geklärt und schriftlich festgehalten (Bedarfsabklärung). Eine Bedarfsmeldung wird zur Bestätigung zuerst dem Hausarzt und anschliessend der Krankenkasse zugestellt. Nur so kann die gesetzlich festgelegte Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse gewährleistet werden. Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung besteht.
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Die Einsätze erfolgen basierend auf den Abmachungen beim Erstgespräch und werden im weiteren Verlauf regelmässig überprüft und angepasst.Produktbeschreibung
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Als Organisation mit öffentlichem Auftrag ist Spitex Fricktal AG der Qualität verpflichtet und beschäftigt ausschliesslich qualifiziertes Personal. Alle Mitarbeitenden der Spitex Fricktal AG unterstehen der Schweigepflicht. Die Arbeitsbedingungen sind zeitgemäss.
Tarife
Kassenpflichtige Leistungen
(Pflege und Spezialdienste)
Die Tarife sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgehalten. Unter der Voraussetzung, dass eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen vorliegt, beteiligen sich die Versicherer an den Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) haben sich Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau bei pflegerischen Leistungen mit einer Patientenbeteiligung von 20 %, aber maximal CHF 15.35 pro Tag, zu beteiligen.
Abklärung und Beratung
CHF 76.90/Std.
Untersuchung & Behandlung
CHF 63.00/Std.
Grundpflege
CHF 52.60/Std.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen (Hauswirtschaft)
Tarife für die nicht-kassenpflichtigen Leistungen können von der Organisation festgelegt werden und sind im Rahmen einer Zusatzversicherung auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.
Abklärung
CHF 45.00/ Std.
Hauswirtschaftliche Leistungen
CHF 37.00/Std.
Wochenend- und Feiertagszuschlag
CHF 10.00/Std.
Wegpauschale pro Einsatz
CHF 5.00/Einsatz
Ergänzende Dienstleistungen
Es gelten die Tarife der jeweiligen Drittanbieter.
Feedback Kundenzufriedenheit
Gemeinsam besser werden
Ihre Rückmeldung unterstützt uns dabei, unsere Pflege- und Betreuungsangebote stetig zu verbessern.