Tarife und Flyer
Kassenpflichtige Leistungen (Pflege und Spezialdienste)
Die Tarife sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgehalten. Unter der Voraussetzung, dass eine ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen vorliegt, beteiligen sich die Versicherer an den Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) haben sich Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau bei pflegerischen Leistungen mit einer Patientenbeteiligung von 20 %, aber maximal CHF 15.35 pro Tag, zu beteiligen.
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90/Std. | 
| Untersuchung und Behandlung | CHF 63.00/Std. | 
| Grundpflege | CHF 52.60/Std. | 
Nicht-kassenpflichtige Leistungen (Hauswirtschaft)
Tarife für die nicht-kassenpflichtigen Leistungen können von der Organisation festgelegt werden und sind im Rahmen einer Zusatzversicherung auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.
| Abklärung | CHF 45.00/Std. | 
| Hauswirtschaftliche Leistungen | CHF 37.00/Std. | 
| Wochenend- und Feiertagszuschlag | CHF 10.00/Std. | 
| Wegpauschale pro Einsatz | CHF 5.00/Einsatz | 
Ergänzende Dienstleistungen
Es gelten die Tarife der jeweiligen Drittanbieter.



